Förderfähige Kurse

Die vorliegenden Informationen werden Ihnen nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Ausschließlich die im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg veröffentlichten Texte sind verbindlich!

Sie können eine Studienbeihilfe für Ihr Studienprojekt erhalten, wenn der von Ihnen absolvierte Studiengang, wie im Artikel 2, Punkt 4 des abgeänderten Gesetzes vom 24. Juli 2014 über die Studienbeihilfe für Hochschulstudien (loi modifiée du 24 juillet 2014 concernant l’aide financière pour études supérieures) genannten Bedingungen erfüllt.

  • Es muss sich um einen Hochschulstudium handeln (1. oder 2. Studienzyklus, Ausbildungszyklus für die Forschung)
  • Der Studiengang muss ein Diplom, einen Titel oder einen Hochschulabschluss verleihen
  • Der Studiengang muss Teil des Hochschulsystems des Landes sein, in dem der Titel verliehen wird.

Damit die Abteilung für Berufsausbildung (Service de la formation professionnelle - SFP) positiv über den Antrag auf Gewährung eines Stipendiums entscheidet, muss:

  • es sich um eine Berufsausbildung handeln, die in Luxemburg nicht angeboten wird;
  • die Ausbildung Vollzeit in der Schule erfolgen;
  • sich die antragstellende Person von ihrem Wohnsitz „ins Ausland“ begeben.

Der offizielle Antrag ist zusammen mit der Anmeldebestätigung und dem Ausbildungsprogramm per Post zu senden an: Service de la formation professionnelle (SFP), 29, rue Aldringen, L-2926 Luxemburg zu übermitteln.

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