Förderfähige Kurse

Die vorliegenden Informationen werden Ihnen nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Ausschließlich die im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg veröffentlichten Texte sind verbindlich!

Sie können AideFi für ein Hochschulstudium erhalten, wenn dieses Studienprogramm die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt.

Das Studienprogramm muss:

  1. offiziell dem akademischen Hochschulwesen des Landes angehören, in dem das Diplom, der Titel oder der akademische Grad verliehen wird;
  2. bei erfolgreichem Abschluss zu einem Diplom, Titel oder akademischen Grad führen, der in diesem Land als Hochschulabschluss anerkannt ist;
  3. einem förderfähigen Hochschulzyklus entsprechen: Kurzstudium, erster Zyklus (Bachelor), zweiter Zyklus (Master) oder einstufiges Studium.

Ab dem akademischen Jahr 2026/2027 sind Programme des dritten Zyklus, insbesondere Doktoratsstudiengänge, PhD-Programme oder gleichwertige Ausbildungen sowie medizinische Spezialisierungen, die zum dritten Zyklus des Hochschulstudiums gehören, nicht mehr für die AideFi förderfähig.

Personen, die ein Doktoratsstudium aufnehmen möchten, werden gebeten, sich beim FNR (Fonds National de la Recherche) unter fnr.lu über Fördermöglichkeiten für Doktorandinnen und Doktoranden zu informieren.

Ärztinnen und Ärzte in Facharztausbildung, die eine medizinische Spezialisierung im Ausland absolvieren, können unter bestimmten Voraussetzungen eine spezielle finanzielle Unterstützung des Ministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherheit erhalten. Für Informationen oder Anträge zu dieser Unterstützung werden die Betroffenen gebeten, sich direkt an das Ministerium für Gesundheit und Soziale Sicherheit unter folgender E-Mail-Adresse zu wenden: professions.medicales@ms.etat.lu

Schülerinnen, Schüler und Studierende, die bereits eine AideFi für das vorgenannte Studienprogramm erhalten haben, profitieren weiterhin von der finanziellen Unterstützung, um dieses Programm abzuschließen, innerhalb der Grenzen und Bedingungen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Die Förderfähigkeit hängt nicht ausschließlich vom Status der Einrichtung ab, die das Studienprogramm anbietet. Das nach Abschluss des Programms verliehene Diplom, der Titel oder akademische Grad muss außerdem vom Staat, in dem er verliehen wird, als akademischer Hochschulabschluss anerkannt sein.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zu den jeweiligen Studienländern.

Wenn Sie Fragen haben oder eine schriftliche Bestätigung über die Förderfähigkeit Ihres Studienprogramms erhalten möchten, können Sie sich an den Dienst für Studienbeihilfen wenden: aidefi-eligibilite@mesr.etat.lu

Eine Bestätigung der Förderfähigkeit wird nicht telefonisch erteilt.

Damit der Dienst Ihre Anfrage prüfen kann, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht Folgendes an:

  • den Namen der Universität oder Hochschule;
  • die genaue Bezeichnung des Studienprogramms;
  • einen direkten Link zur offiziellen Programmseite.

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