Italien

Die vorliegenden Informationen werden Ihnen nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Ausschließlich die im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg veröffentlichten Texte sind verbindlich!

Förderungsfähige Abschlüsse für die AideFi

1. Studienzyklus:

  • Laurea (1er cycle) (180 ECTS)
  • Diploma accademico di primo livello (180 ECTS)

2. Studienzyklus:

  • Laurea magistrale (2ème cycle) (120 ECTS)
  • Diploma accademico di secondo livello

3. Studienzyklus:

  • Dottorato
  • Diploma accademico di formazione alla ricerca (bac +8)

Nicht förderungsfähige Abschlüsse für die AideFi

  • Corsi Post-Laurea

Studiengänge, die zum „Master universitario di 1° (primo) livello“ und „Master universitario di 2° (secondo) livello“ führen, sind ab dem akademischen Jahr 2023-2024 nicht mehr förderfähig.

Achtung: Die „Master universitario di 1° (primo) livello“ und „Master universitario di 2° (secondo) livello“ Abschlüsse, die ab dem akademischen Jahr 2024-2025 verliehen werden, werden nicht mehr im Register für Hochschulausbildungsnachweise eingetragen.

Recherchetools

Kontaktaufnahme

Zögern Sie nicht, die Abteilung der Studienbeihilfen unter der folgenden E-Mail-Adresse zu kontaktieren: aidefi@mesr.etat.lu, wenn Sie Fragen haben oder eine schriftliche Bestätigung benötigen bezüglich der Förderfähigkeit Ihres Studiengangs. Beachten Sie bitte, dass keine Bestätigung telefonisch erteilt wird. Stellen Sie sicher, dass Sie in Ihrer Nachricht den Namen der Universität oder Hochschule, den Titel des Studiengangs sowie einen direkten Link dazu angeben.

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