AideFi Zusammensetzung

Die staatliche Studienbeihilfe - AideFi besteht aus 4 verschiedenen Stipendienmodulen:

  • Basisstipendium
  • Sozialstipendium
  • Mobilitätsstipendium
  • Familienstipendium

Darüber hinaus kann dem Studenten ein Teil der Immatrikulationsgebühren erstattet werden, und das Studentendarlehen kann in Anspruch nehmen.

Die Stipendien

Basisstipendium

Das Basisstipendium wird automatisch förderfähigen Studenten gewährt. Der Semesterbetrag setzt sich zusammen aus einem Stipendium von 1.228€.

Sozialstipendium

Das Sozialstipendium kann bis zu 2.379€ pro Semester betragen.

Der Anrechnungsbetrag richtet sich nach dem gesamten steuerpflichtigen Jahreseinkommen des Haushalts, dem der Student angehört („Haushalt“ ist definiert als: Eltern, Elternteil und Ehepartner / eingetragener Lebenspartner, Student und Ehepartner / eingetragener Lebenspartner).

Wenn das Studentendarlehen beantragt wurde, wird die Differenz zwischen dem Höchstbetrag von 2.379€ und dem gewährten Betrag für den Stipendienanteil des Sozialstipendiums automatisch zum Studentendarlehen addiert.

Wenn das Studentendarlehen beantragt wurde und der Antragsteller das Sozialstipendium nicht beantragt, wird es automatisch vollständig zum Betrag des Studentendarlehens addiert.

Mobilitätsstipendium

Das Mobilitätsstipendium wird Studenten gewährt, die außerhalb ihres Wohnsitzlandes studieren und dort Miete zahlen. Das Stipendium beträgt 1.528€ pro Semester.

Familienstipendium

Das Familienstipendium wird dem Studenten gewährt, der Teil eines Haushalts ist, in dem ein oder mehrere andere Studenten Anspruch auf Studienbeihilfe haben.

Das Familienstipendium wird einmalig im Sommersemester ausgezahlt. Das Stipendium beträgt 294€ pro Semester. Hinweis: Studierende, die im Sommersemester keinen Antrag gestellt haben, können per E-Mail an den Sachbearbeiter eine Neubeurteilung des Wintersemesters beantragen

Immatrikulationsgebühren

Die AideFi wird um die Immatrikulationsgebühren erhöht. Es kann ein Höchstbetrag von 3.800€ erstattet werden:

  • 50% in Form einer Beihilfe.
  • 50% in Form eines Studiendarlehens (falls dieses beantragt wurde).

Bei den Immatrikulationsgebühren hat das Einkommen des Antragsstellers keinen Einfluss auf die Aufteilung zwischen Stipendium und Darlehen.

Auch die an der Hochschule zu zahlenden Studiengebühren/Semestergebühren (tuition fees, frais de scolarité, usw.) werden berücksichtigt.

Beispiele

  • Die Immatrikulationsgebühren betragen 800€: Die Studienbeihilfe erhöht sich um 800€, wovon 400€ als Stipendium und 400€ als Darlehen gewährt werden.
  • Die Immatrikulationsgebühren betragen 9.000€: Die Studienbeihilfe erhöht sich um 3.800€, wovon 1.900€ als Stipendium und 1.900€ als Darlehen gewährt werden.

Anmerkungen

Hat die antragstellende Person einen Antrag:

  • für das Wintersemester gestellt und die Immatrikulationsgebühren noch nicht zur Gänze bezahlt oder noch nicht alle Zahlungsbelege erhalten, hat sie alle damit zusammenhängenden Belege anlässlich der Übermittlung des Antrags für das Sommersemester beizulegen;
  • für das Sommersemester gestellt und die Immatrikulationsgebühren noch nicht zur Gänze bezahlt oder noch nicht alle Zahlungsbelege erhalten, hat sie alle damit zusammenhängenden Belege nach Bearbeitung des Antrags für das Sommersemester nachzureichen. Die Nachreichung erfolgt mithilfe des Vorgangs „Hinzufügen von Immatrikulationsgebühren“, der vom 1. Mai bis zum 31. Juli des laufenden Studienjahres verfügbar ist.

Das Studiendarlehen

  • Es besteht aus einem Basisdarlehen von 3.250€ und je nach Situation des Studierenden einem Zuschlag für Studiengebühren und einem Zuschlag aufgrund sozialer Kriterien.
  • Es muss bei einer der mit dem Luxemburger Staat konventionnierten Banken aufgenommen werden, bei der der Studierende Bankkontoinhaber sein muss.
  • Beim Studiendarlehen handelt es sich um ein vom Luxemburger Staat garantiertes Darlehen mit einem maximalen Zinssatz von 2%, die ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung zu laufen beginnen.
  • Der Studierende muss spätestens zwei Jahre nach Abschluss oder Abbruch seines Studiums mit der Rückzahlung des Darlehens beginnen
  • Die maximale Rückzahlungsdauer beträgt 10 Jahre.
  • Um den Darlehensbetrag zu erhalten, muss der Studierende den QR-Code auf der Rückseite seines Bewilligungsschreiben mit der Bankanwendung (App) einer der folgenden Banken scannen:

Konventionierte Banken

Anmerkung:

Bei Rückzahlungsschwierigkeiten kann der Student einen Aufschub oder eine Rückzahlungsbefreiung beantragen, indem er seine Situation mittels eines anzufordernden Formular bei seiner Bank erklärt und die erforderlichen Unterlagen beifügt.

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