AideFi Zusammensetzung
Die staatliche Studienbeihilfe - AideFi besteht aus 4 verschiedenen Stipendienmodulen:
Darüber hinaus kann dem Studenten:
- ein Teil der Immatrikulationsgebühren erstattet werden
- und die Erfolgsprämie vergeben werden
Ein Teil der AideFi kann, abhängig von der Höhe des Stipendiums, als Studentendarlehen gewährt werden.
Achtung:
Die auf dieser Seite angegebenen Beträge können sich zwischen den Semestern aufgrund von Indexanpassungen ändern.
Die Stipendien
Basisstipendium
Das Basisstipendium wird automatisch förderfähigen Studenten gewährt. Der Semesterbetrag setzt sich zusammen aus einem Stipendium von 1.289€.
Sozialstipendium
Das Sozialstipendium kann bis zu 2.500€ pro Semester betragen.
Der Anrechnungsbetrag richtet sich nach dem gesamten steuerpflichtigen Jahreseinkommen des Haushalts, dem der Student angehört („Haushalt“ ist definiert als: Eltern, Elternteil und Ehepartner / eingetragener Lebenspartner, Student und Ehepartner / eingetragener Lebenspartner).
Wenn das Studentendarlehen beantragt wurde, wird die Differenz zwischen dem Höchstbetrag und dem gewährten Betrag für den Stipendienanteil des Sozialstipendiums automatisch zum Studentendarlehen addiert.
Wenn das Studentendarlehen beantragt wurde und der Antragsteller das Sozialstipendium nicht beantragt, wird es automatisch vollständig zum Betrag des Studentendarlehens addiert.
Mobilitätsstipendium
Das Mobilitätsstipendium wird Studenten gewährt, die außerhalb ihres gewöhnlichen Wohnsitzlandes studieren und die dort während des betreffenden Semesters mindestens zwei aufeinanderfolgende Monate Miete zahlen.
Kein Verwandter bis zum zweiten Grad darf Eigentümer dieser Unterkunft sein.
Das Stipendium beträgt 1.686€ pro Semester.
Familienstipendium
Das Familienstipendium wird dem Studenten gewährt, der Teil eines Haushalts ist, in dem ein oder mehrere andere Studenten, die finanziell von demselben Haushalt abhängig sind, Anspruch auf Studienbeihilfe haben.
Das Familienstipendium wird einmalig im Sommersemester ausgezahlt. Das Stipendium beträgt 307€ pro Semester. Hinweis: Studierende, die im Sommersemester keinen Antrag gestellt haben, können per E-Mail an den Sachbearbeiter eine Neubeurteilung des Wintersemesters beantragen
Immatrikulations- und Studiengebühren
Die AideFi wird um die Immatrikulations- und Studiengebühren erhöht. Es kann ein Höchstbetrag von 3.800€ pro akademischem Jahr erstattet werden:
- 50% in Form einer Beihilfe.
- 50% in Form eines Studiendarlehens (falls dieses beantragt wurde).
Bei den Immatrikulations- und Studiengebühren hat das Einkommen des Antragsstellers keinen Einfluss auf die Aufteilung zwischen Stipendium und Darlehen.
Berücksichtigt werden Immatrikulations- und Studiengebühren, Kosten für das Anerkennungsverfahren des Sekundarschulabschlusses, Kosten für Sprachkenntnisprüfungen, Kosten für die Übersetzung von Diplomen, Kosten für die Umrechnung des Notensystems sowie Gebühren für die Einreichung der Bewerbung im Zusammenhang mit dem Studiengang, für den Sie finanzielle Unterstützung erhalten.
Beispiel
- Die Immatrikulationsgebühren betragen 800€: Die Studienbeihilfe erhöht sich um 800€, wovon 400€ als Stipendium und 400€ als Darlehen gewährt werden.
- Die Immatrikulationsgebühren betragen 9.000€: Die Studienbeihilfe erhöht sich um 3.800€, wovon 1.900€ als Stipendium und 1.900€ als Darlehen gewährt werden.
Anmerkungen
Hat die antragstellende Person einen Antrag:
- für das Wintersemester gestellt und die Immatrikulationsgebühren noch nicht zur Gänze bezahlt oder noch nicht alle Zahlungsbelege erhalten, hat sie alle damit zusammenhängenden Belege anlässlich der Übermittlung des Antrags für das Sommersemester beizulegen;
- für das Sommersemester gestellt und die Immatrikulationsgebühren noch nicht zur Gänze bezahlt oder noch nicht alle Zahlungsbelege erhalten, hat sie alle damit zusammenhängenden Belege nach Bearbeitung des Antrags für das Sommersemester nachzureichen. Die Nachreichung erfolgt mithilfe des Vorgangs „Hinzufügen von Immatrikulationsgebühren“, der vom 1. Juni bis zum 31. Juli des laufenden Studienjahres verfügbar ist.
Die Erfolgsprämie
Eine Erfolgsprämie in Höhe von 250 € kann Studierenden gewährt werden, die ein Studienprogramm, für das sie die in diesem Gesetz vorgesehene staatliche Studienbeihilfe erhalten haben, erfolgreich abgeschlossen haben.
Die Gewährung dieser Prämie erfolgt nicht automatisch. Die Studierenden müssen einen Antrag über eine sichere staatliche Online-Plattform stellen, die ab 2027 zur Verfügung stehen wird.
Die Erfolgsprämie ist ausschließlich Studierenden vorbehalten, die eine finanzielle Unterstützung im Rahmen des neuen Gesetzes erhalten haben. Daher können nur Studierende, die für mindestens ein Semester ab dem akademischen Jahr 2026/2027 eine staatliche Studienbeihilfe bezogen haben, bei erfolgreichem Abschluss ihres Studienprogramms Anspruch auf diese Prämie erheben.
Der Antrag muss spätestens bis zum 31. Dezember des akademischen Jahres, das auf den Abschluss des betreffenden Studienprogramms folgt, eingereicht werden.
Beispiel: Ein Studierender, der sein Studienprogramm im Juli 2027 erfolgreich abschließt, muss seinen Antrag auf die Erfolgsprämie spätestens bis zum 31. Dezember 2027 einreichen.
Die Erfolgsprämie wird nur einmal pro erfolgreich abgeschlossenem Studienprogramm gewährt.
Das Studiendarlehen
- Es besteht aus einem Basisdarlehen von 3.250€ und je nach Situation des Studierenden einem Zuschlag für Studiengebühren und einem Zuschlag aufgrund sozialer Kriterien.
- Es muss bei einer der mit dem Luxemburger Staat konventionnierten Banken aufgenommen werden, bei der der Studierende Bankkontoinhaber sein muss.
- Beim Studiendarlehen handelt es sich um ein vom Luxemburger Staat garantiertes Darlehen mit einem maximalen Zinssatz von 1.8%, die ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung zu laufen beginnen.
- Der Studierende muss spätestens zwei Jahre nach Abschluss oder Abbruch seines Studiums mit der Rückzahlung des Darlehens beginnen
- Die maximale Rückzahlungsdauer beträgt 10 Jahre.
- Um den Darlehensbetrag zu erhalten, muss der Studierende den QR-Code auf der Rückseite seines Bewilligungsschreiben mit der Bankanwendung (App) einer der folgenden Banken scannen:
Konventionierte Banken
- Spuerkeess
- Banque de Luxembourg
- Banque Internationale à Luxembourg (BIL)
- Banque Raiffeisen S.C.
- BGL BNP Paribas
Anmerkung:
Studierende, die Schwierigkeiten haben, ihr Darlehen zurückzuzahlen, müssen sich an ihre Bank wenden, die ihnen die notwendigen Erklärungen zu ihren Optionen geben wird. Falls keine andere Lösung möglich ist, kann die Bank dem Kunden gegebenenfalls vorschlagen, eine Verlängerung der Rückzahlungsdauer des Darlehens zu beantragen, die die normale Rückzahlungsphase von zehn Jahren über eine oder ein paar Jahre verlängern könnte. Die Bank informiert den Kunden über die minimale Monatsrate die in diesem Fall zurückgezahlt werden muss. Der Kunde muss seine Situation anhand des von seiner Bank bereitgestellten Standardformulars erklären und alle erforderlichen Unterlagen beifügen.
Eine beratende Kommission wird eine Stellungnahme abgeben, die an die Ministerin für Forschung und Hochschulbildung sowie an den Finanzminister weitergeleitet wird, die gemeinsam entscheiden werden, ob eine Verlängerung der Rückzahlungsphase gewährt wird.
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