Deutschland
Die vorliegenden Informationen werden Ihnen nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Ausschließlich die im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg veröffentlichten Texte sind verbindlich!
Die folgenden Abschlüsse sind für die AideFi förderfähig, sofern sie von einer öffentlichen staatlichen Universität, Hochschule, Fachhochschule, Kunst- und Musikhochschule oder anerkannten privaten staatlich anerkannten Hochschule verliehen werden:
Förderungsfähige Abschlüsse für die AideFi
1. Studienzyklus:
- Bachelor
- Diplom (FH)
2. Studienzyklus:
- Master
- Magister
Integrierter Studiengang:
- Staatsexamen
- Lehramt
- Diplom (Univ.)
3. Studienzyklus:
- Promotion
Einige der oben genannten Abschlüsse können von nicht anerkannten Schulen oder solchen, die nicht den Status einer „Hochschule“ haben, angeboten werden. Diese Studiengänge sind unter der Bedingung für die AideFi zugelassen, sofern der Abschluss von einer offiziell anerkannten Partnerhochschule verliehen wird, die in Deutschland offiziell anerkannt ist.
Recherchetools
Kontaktaufnahme
Zögern Sie nicht, die Abteilung der Studienbeihilfen unter der folgenden E-Mail-Adresse zu kontaktieren: aidefi@mesr.etat.lu, wenn Sie Fragen haben oder eine schriftliche Bestätigung benötigen bezüglich der Förderfähigkeit Ihres Studiengangs. Beachten Sie bitte, dass keine Bestätigung telefonisch erteilt wird. Stellen Sie sicher, dass Sie in Ihrer Nachricht den Namen der Universität oder Hochschule, den Titel des Studiengangs sowie einen direkten Link dazu angeben.
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