Schweiz

Die vorliegenden Informationen werden Ihnen nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Ausschließlich die im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg veröffentlichten Texte sind verbindlich!

Die folgenden Abschlüsse sind für die AideFi förderfähig, sofern sie von einer offiziell von der Schweizerischen Eidgenossenschaft anerkannten Hochschuleinrichtung ausgestellt wurden:

Förderungsfähige Abschlüsse für die AideFi

1. Studienzyklus:

  • Bachelor (180 ECTS)

2. Studienzyklus:

  • Master (90-120 ECTS)

3. Studienzyklus:

  • Doctorat

Nicht förderungsfähige Abschlüsse für die AideFi

Achtung: Die von Privatschulen ausgestellten „Bachelor“- und „Master“-Studienabschlüsse die nicht in der Liste der anerkannten Schulen angeführt sind, sind für die AideFi nicht förderfähig.

Die Studiengänge für den „Master of Advanced Studies“ (MAS - Weiterbildung) im Rahmen der Weiterbildung sind ab dem akademischen Jahr 2024-2025 nicht mehr für die AideFi förderfähig.

Achtung: Die „Master of Advanced Studies (MAS - Weiterbildung)  die ab dem akademischen Jahr 2025-2026 verliehen werden, werden nicht mehr im Register für Hochschulausbildungsnachweise eingetragen.

Recherchetools

Kontaktaufnahme

Zögern Sie nicht, die Abteilung der Studienbeihilfen unter der folgenden E-Mail-Adresse zu kontaktieren: aidefi@mesr.etat.lu, wenn Sie Fragen haben oder eine schriftliche Bestätigung benötigen bezüglich der Förderfähigkeit Ihres Studiengangs. Beachten Sie bitte, dass keine Bestätigung telefonisch erteilt wird. Stellen Sie sicher, dass Sie in Ihrer Nachricht den Namen der Universität oder Hochschule, den Titel des Studiengangs sowie einen direkten Link dazu angeben.

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