Belgien
Die vorliegenden Informationen werden Ihnen nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Ausschließlich die im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg veröffentlichten Texte sind verbindlich!
Die folgenden Abschlüsse sind für die AideFi förderfähig, sofern sie von einer offiziell anerkannten Hochschuleinrichtung (Université, Haute Ecole, Centre de promotion sociale) ausgestellt wurden:
Französischsprachige Gemeinschaft
Förderungsfähige Abschlüsse für die AideFi
Kurzer Studienzyklus:
- Brevet d’Enseignement Supérieur
1. Studienzyklus:
- Bachelier (Baccalauréat)
- Bachelier de Spécialisation
2. Studienzyklus:
- Master
- Master de spécialisation
3. Studienzyklus:
- Doctorat
Nicht förderungsfähige Abschlüsse für die AideFi
- "Année Passerelle"
- "Pré-Master"
- "Universitätszertifikat"
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Flämischsprachige Gemeinschaft
Die folgenden Abschlüsse sind für die AideFi förderfähig, sofern sie von einer offiziell anerkannten Hochschuleinrichtung (Universiteit, Hogeschool, University of applied sciences) ausgestellt wurden:
Förderungsfähige Abschlüsse für die AideFi
Kurzer Studienzyklus:
- Diploma van gegradueerde
1. Studienzyklus:
- Bachelor
- Bachelor na Bachelor
2. Studienzyklus:
- Master
- Master na Master
3. Studienzyklus:
- Doctoral Studies
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Deutschsprachige Gemeinschaft
Förderungsfähige Abschlüsse für die AideFi
Berechtigt sind die Bachelor-Abschlüsse der Autonomen Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
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Kontaktaufnahme
Zögern Sie nicht, die Abteilung der Studienbeihilfen unter der folgenden E-Mail-Adresse zu kontaktieren: aidefi@mesr.etat.lu, wenn Sie Fragen haben oder eine schriftliche Bestätigung benötigen bezüglich der Förderfähigkeit Ihres Studiengangs. Beachten Sie bitte, dass keine Bestätigung telefonisch erteilt wird. Stellen Sie sicher, dass Sie in Ihrer Nachricht den Namen der Universität oder Hochschule, den Titel des Studiengangs sowie einen direkten Link dazu angeben.
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