Einwohner Luxemburg

Beizufügende Dokumente für das Basisstipendium

  • Identitätsnachweis (Kopie des Personalausweises, Reisepasses usw.);
  • Kontonachweis des Studierenden (bei der Bank erhältlich);
  • Eine Immatrikulationsbescheinigung ausgestellt in einer der 3 Sprachen: Französich, Deutsch oder Englisch (für alle anderen Sprachen muss eine offizielle Übersetzung eingereicht werden).

Beizufügende Dokumente für die anderen Stipendien

Immatrikulationsgebühren

  • Quittung der gezahlten Studiengebühren
  • Zahlungsbeleg

Sozialstipendium

Für die Beantragung des Sozialstipendiums sind die folgenden Dokumente erforderlich:

  1. Eine luxemburgische Einkommensbescheinigung des/der Elternteil(e) oder des Elternteils und Ehepartners/Partners, die/der in Luxemburg arbeitet und im selben Haushalt wie der/die Studierende wohnt.
    • Das Ausstellungsdatum der Bescheinigung muss aktuell sein (höchstens 3 Monate vor Ihrem Antrag).
    • Die Bescheinigung muss das letzte Jahr betreffen, für das eine Veranlagung stattgefunden hat (eine Bescheinigung, die angibt, dass keine Veranlagung stattgefunden hat, wird nicht akzeptiert).
    • Wie erhält man eine Einkommensbescheinigung?

      Die Einkommensbescheinigung kann beim örtlich zuständigen Steuerbüro beantragt werden.

      Der Antrag kann gestellt werden:

      Die Einkommensbescheinigung kann entweder direkt beim zuständigen Steuerbüro während der Öffnungszeiten (7:45 bis 12:15 Uhr) abgeholt oder per Post an die gesetzliche Anschrift des Antragstellers geschickt werden.

      Der an die ACD gerichtete Antrag muss Folgendes enthalten:

      1. die Namen des Antragstellers;
      2. die Steueraktennummer – Identifikationsnummer des Antragstellers
      3. die Adresse des Antragstellers;
      4. die Behörde, die die Bescheinigung verlangt, und den Grund dafür.
  2. Wenn die luxemburgische Einkommensbescheinigung angibt: „nicht steuerpflichtig durch Veranlagung“, müssen Sie auch alle jährlichen Bescheinigungen über Gehalt, Rente, Arbeitslosengeld beifügen (je nach Situation des/der Elternteil(e) oder des Elternteils und Ehepartners/Partners, die/der in Luxemburg arbeitet und im selben Haushalt wie der/die Studierende wohnt).

    Hinweis:

    • Die Gehaltsbescheinigung wird vom Arbeitgeber ausgestellt
    • Die Renten- oder Pensionsbescheinigung wird von der Rentenkasse ausgestellt
    • Die Bescheinigung für Arbeitslosengeld wird von der ADEM ausgestellt

    Je nach Ihrer Situation können weitere Dokumente angefordert werden.

Mobilitätsstipendium

  • Kopie des Mietvertrags
  • Zahlungsbeleg für die Miete
  • Kopie des Mobilitätvertrags (nur für das Mobilitätsemester oder Erasmus+)

Weitere Dokumente, die angefordert werden können

Partnerschaftsbescheinigung

Bescheinigung über die Studienergebnisse der vorangehenden Studienjahre

  • Nach vier Semestern Studienfinanzierung im Rahmen eines ersten Studienganges (Zyklus), müssen Sie die Resultate aller vorangegangenen Semester (oder eine von der Einrichtung ausgestellte Bescheinigung) beifügen, aus der die Gesamtzahl, der für den Studiengang validierten ECTS (oder andere anwendbare Credits im Land Ihres Studiums) hervorgeht.

Zum letzten Mal aktualisiert am