Belgien

Nicht-Einwohner

Beizufügende Dokumente für das...

Basisstipendium

1. Endgültige Immatrikulationsbescheinigung

Endgültige Immatrikulationsbescheinigung, ausgestellt von der Universität oder Bildungseinrichtung.

2. Identitätsnachweis

Kopie des Personalausweises der Studierenden.

Hinweis:
Dieses Dokument ist nicht erforderlich, wenn der Antrag mit LuxTrust oder eID eingereicht wird.

3. Bankverbindung (RIB)

Bankverbindung (RIB) auf den Namen des Studenten.

Hinweis: 
Dieses Dokument muss bei der Bank angefordert werden. Es wird nur beim Erstantrag oder bei einer Änderung der Bankverbindung benötigt.

4. Benachrichtigung über die finanzielle Unterstützung durch das Wohnsitzland (Studienbeihilfen)

Die in Belgien wohnhaften Grenzgänger müssen zunächst einen Antrag auf Studienbeihilfe bei den Dienststellen der Direction des Allocations et Prêts d'Etudes stellen, und zwar vom 1. Juli bis spätestens 31. Oktober des akademischen Jahres, für das die Beihilfe beantragt wird.

Achtung:
Dieser Antrag muss bis zum 31. Oktober für beide Semester (Sommer oder Winter) eingereicht werden. Gemäß den belgischen Vorschriften werden Bewerbungen, die nach diesem Datum eingereicht werden, für unzulässig erklärt.

Sie können Ihren Antrag auf Beihilfe bei den Dienststellen der Direktion für Studienbeihilfen und Darlehen über ein elektronisches Formular oder per Post einreichen.

Wenn Sie Ihre Bewerbung über das elektronische Formular einreichen, erhalten Sie sofort eine Empfangsbestätigung und ein Aktenzeichen in Ihrem Postfach. Auf dem Postweg erhalten Sie die Empfangsbestätigung (per Post) erst, nachdem Ihre Bewerbung verschlüsselt wurde, und zwar im Laufe des akademischen Jahres.

Der offizielle Bescheid (Rückseite) der belgischen Behörden, der die Gewährung oder Ablehnung einer Studienbeihilfe für das laufende Studienjahr bestätigt. Bitte beachten Sie, dass das online verfügbare Dokument "Bewerbungsunterlagen" nicht akzeptiert werden kann. Es muss sich um den offiziellen Bescheid handeln, der Ihnen per Post zugestellt wurde.

Französische Gemeinschaft

Flämischsprachige Gemeinschaft

Deutschsprachige Gemeinschaft

5. Bescheinigung mit Angaben zu den gezahlten oder nicht gezahlten Familienbeihilfen nach Wohnsitzland

Um finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen Sie uns einen der folgenden Belege der zuständigen Familienbeihilfekasse in Belgien vorlegen:

Wenn Sie in Belgien Familienzulagen erhalten:

  • eine aktuelle Bescheinigung über den monatlichen Betrag der Familienbeihilfe, die der Student seit dem 1. Juli erhält

Wenn Sie keine Familienbeihilfe von Belgien erhalten:

  • eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie keinen Anspruch auf Familienbeihilfen haben

Die zuständige Familienbeihilfekasse in Belgien

6. Bescheinigung über die Zusammensetzung des Haushalts

Eine von der Wohnsitzgemeinde ausgestellte Bescheinigung über die Zusammensetzung des Haushalts mit Angaben zu allen im Haushalt lebenden Personen.

7. Studienergebnisse der vorherigen Semester

Entweder die Leistungsübersichten aller vorherigen Semester oder eine Bescheinigung der Hochschule mit Angabe der insgesamt erworbenen ECTS-Punkte bzw. gegebenenfalls der Gesamtzahl der im Studienland anrechenbaren Credits.

Sozialstipendium

1. Der aktuell verfügbare (der zuletzt erhaltene) belgische Steuerbescheid („avertissement extrait de rôle (avis d’imposition)“) des/der Elternteil(e) oder des Elternteils und Ehepartners/Partners, die/der im selben Haushalt wie der/die Studierende wohnt.

Der aktuell verfügbare (der zuletzt erhaltene) belgische Steuerbescheid („avertissement extrait de rôle (avis d’imposition)“) des/der Elternteil(e) oder des Elternteils und Ehepartners/Partners, die/der im selben Haushalt wie der/die Studierende wohnt. 

Achtung:
Alle Seiten des Steuerbescheids sind beizufügen!

2. Eine luxemburgische Einkommensbescheinigung des/der Elternteil(e) oder des Elternteils und Ehepartners/Partners, die/der in Luxemburg arbeitet und im selben Haushalt wie der/die Studierende wohnt.

Eine luxemburgische Einkommensbescheinigung des/der Elternteil(e) oder des Elternteils und Ehepartners/Partners, die/der in Luxemburg arbeitet und im selben Haushalt wie der/die Studierende wohnt.

  • Das Ausstellungsdatum der Bescheinigung muss aktuell sein (höchstens 3 Monate vor Ihrem Antrag).
  • Die Bescheinigung muss das letzte Jahr betreffen, für das eine Veranlagung stattgefunden hat (eine Bescheinigung, die angibt, dass keine Veranlagung stattgefunden hat, wird nicht akzeptiert).

Wie erhält man eine Einkommensbescheinigung?

Die Einkommensbescheinigung kann beim örtlich zuständigen Steuerbüro beantragt werden.

Der Antrag kann gestellt werden:

Die Einkommensbescheinigung kann entweder direkt beim zuständigen Steuerbüro während der Öffnungszeiten (7:45 bis 12:15 Uhr) abgeholt oder per Post an die gesetzliche Anschrift des Antragstellers geschickt werden.

Der an die ACD gerichtete Antrag muss Folgendes enthalten:

2.1. Wenn die luxemburgische Einkommensbescheinigung angibt: „nicht steuerpflichtig durch Veranlagung“, müssen Sie auch alle jährlichen Bescheinigungen über Gehalt, Rente, Arbeitslosengeld beifügen 

(je nach Situation des/der Elternteil(e) oder des Elternteils und Ehepartners/Partners, die/der in Luxemburg arbeitet und im selben Haushalt wie der/die Studierende wohnt).

Hinweis:
  • Die Gehaltsbescheinigung wird vom Arbeitgeber ausgestellt
  • Die Renten- oder Pensionsbescheinigung wird von der Rentenkasse ausgestellt
  • Die Bescheinigung für Arbeitslosengeld wird von der ADEM ausgestellt

Mobilitätsstipendium

1. Kopie des Mietvertrags

Eine Kopie des Mietvertrags, Untermietvertrags, Wohngemeinschaftsvertrags oder Wohnheimvertrags ist beim Erstantrag sowie bei jeder Änderung des Vertrags einzureichen.

Der Name des Studierenden muss im Mietvertrag als Vertragspartei oder Mitunterzeichner aufgeführt sein.

Die im Mietvertrag bezeichnete Unterkunft darf nicht im Eigentum des Studierenden, seiner Eltern oder seiner Großeltern stehen.

2. Zahlungsbeleg für die Miete

Ein Nachweis über die Zahlung der Miete, der innerhalb der drei Monate vor dem Datum der Antragstellung ausgestellt wurde, ist vorzulegen.

Die Miete kann von den Eltern des Studierenden gezahlt werden, sofern der Zahlungsempfänger und der gezahlte Betrag den im Mietvertrag festgelegten Bestimmungen entsprechen.

3. Kopie des Mobilitätvertrags (nur für das Mobilitätsemester oder Erasmus+)

Im Falle eines Mobilitätssemesters im Rahmen des Erasmus+-Programms oder eines anderen Mobilitätsprogramms ist dem Antrag eine Kopie des Mobilitätsvertrags beizufügen.

Immatrikulations- und Studiengebühren

1. Rechnung über die Kosten, die für die Zulassung zum Studiengang zu bezahlen sind, einschließlich der Kosten im Zusammenhang mit...

  • Immatrikulations- und Studiengebühren
    Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Recht auf Zugang und Teilnahme am Studienprogramm. Diese Studiengebühren können nach unterschiedlichen Modalitäten erhoben werden, insbesondere jährlich, monatlich oder pro Semester.
  • Dem Anerkennungsverfahren des Sekundarschulabschlusses
    Einige Hochschulen verlangen bei der Prüfung von Bewerbungen eine Gleichwertigkeitsbescheinigung des luxemburgischen Abschlusszeugnisses. Dieses Verfahren muss in der Regel im Studienland bei der zuständigen Behörde oder direkt bei der Universität durchgeführt werden (z. B. DGEO-Gleichwertigkeit in Belgien).
  • Sprachkenntnisprüfungen
    Im Rahmen eines Auslandsstudiums ist es häufig erforderlich, Kenntnisse der Unterrichtssprache nachzuweisen (z. B. IELTS oder TOEFL).
  • Der Übersetzung von Diplomen
    Ausländische Universitäten verlangen häufig offizielle Abschlüsse in der Landessprache oder auf Englisch übersetzt (z. B. die durch einen vereidigten Übersetzer angefertigte und beglaubigte Übersetzung eines französischen Diploms ins Deutsche).
  • Der Umrechnung des Notensystems
    Ausländische Einrichtungen können verlangen, dass die auf Diplomen oder Leistungsübersichten aufgeführten Noten in ihr eigenes Benotungssystem umgerechnet werden (GPA, ECTS usw.).
  • Der Einreichung der Bewerbung
    Hierunter fallen Verwaltungsgebühren im Zusammenhang mit der Einreichung einer Bewerbung bei einer Bildungseinrichtung. Diese Gebühren werden im Rahmen des Zulassungsverfahrens erhoben und garantieren keine Aufnahme (z. B. Gebühren für verpflichtende Aufnahmeprüfungen).

2. Zahlungsnachweis für jede bezahlte Gebühr

Für jede einzelne Gebühr ist ein Zahlungsnachweis vorzulegen, dessen Betrag dem auf der Rechnung angegebenen Betrag entspricht.

Hinweis:

Je nach Sachlage können zusätzliche Nachweise bzw. Belege verlangt werden.

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