Nicht-Einwohner Belgien

Beizufügende Dokumente für das Basisstipendium

  • Identitätsnachweis (Kopie des Personalausweises, Reisepasses usw.);
  • Kontonachweis des Studierenden (bei der Bank erhältlich);
  • Eine Immatrikulationsbescheinigung ausgestellt in einer der 3 Sprachen: Französich, Deutsch oder Englisch (für alle anderen Sprachen muss eine offizielle Übersetzung eingereicht werden).

Beizufügende Dokumente für die anderen Stipendien

Immatrikulationsgebühren

  • Quittung der gezahlten Studiengebühren
  • Zahlungsbeleg

Sozialstipendium

Für die Beantragung des Sozialstipendiums sind die folgenden Dokumente erforderlich:

  1. Der aktuell verfügbare (der zuletzt erhaltene) belgische Steuerbescheid („avertissement extrait de rôle (avis d’imposition)“) des/der Elternteil(e) oder des Elternteils und Ehepartners/Partners, die/der im selben Haushalt wie der/die Studierende wohnt.

    Achtung:

    Alle Seiten des Steuerbescheids sind beizufügen!

  2. Eine luxemburgische Einkommensbescheinigung des/der Elternteil(e) oder des Elternteils und Ehepartners/Partners, die/der in Luxemburg arbeitet und im selben Haushalt wie der/die Studierende wohnt.
    Die Einkommensbescheinigung ist bei der Steuerverwaltung (ACD) - Bureau d’imposition Luxemburg X (E-Mail-Adresse: pphluxx@co.etat.lu) zu beantragen.
    • Das Ausstellungsdatum der Bescheinigung muss aktuell sein (höchstens 3 Monate vor Ihrem Antrag).
    • Die Bescheinigung muss das letzte Jahr betreffen, für das eine Veranlagung stattgefunden hat (eine Bescheinigung, die angibt, dass keine Veranlagung stattgefunden hat, wird nicht akzeptiert).
    • Achtung:

      Der Antrag an die ACD (E-Mail-Adresse: pphluxx@co.etat.lu) muss enthalten:

      • die Namen des Elternteils,
      • die Aktennummer - Matrikelnummer (oder ersatzweise das Geburtsdatum) des Elternteils,
      • die Adresse des Elternteils,
      • die Behörde, die die Bescheinigung anfordert, und den Grund der Anfrage.
  3. Wenn die luxemburgische Einkommensbescheinigung angibt: „nicht steuerpflichtig durch Veranlagung“, müssen Sie auch alle jährlichen Bescheinigungen über Gehalt, Rente, Arbeitslosengeld beifügen (je nach Situation des/der Elternteil(e) oder des Elternteils und Ehepartners/Partners, die/der in Luxemburg arbeitet und im selben Haushalt wie der/die Studierende wohnt).

    Hinweis:

    • Die Gehaltsbescheinigung wird vom Arbeitgeber ausgestellt
    • Die Renten- oder Pensionsbescheinigung wird von der Rentenkasse ausgestellt
    • Die Bescheinigung für Arbeitslosengeld wird von der ADEM ausgestellt

    Je nach Ihrer Situation können weitere Dokumente angefordert werden.

Mobilitätsstipendium

  • Kopie des Mietvertrags
  • Zahlungsbeleg für die Miete
  • Kopie des Mobilitätvertrags (nur für das Mobilitätsemester oder Erasmus+)

Unterlagen für Einwohner in Belgien

Die in Belgien wohnhaften Grenzgänger müssen zunächst einen Antrag auf Studienbeihilfe bei den Dienststellen der Direction des Allocations et Prêts d'Etudes stellen, und zwar vom 1. Juli bis spätestens 31. Oktober des akademischen Jahres, für das die Beihilfe beantragt wird.

Achtung: Dieser Antrag muss bis zum 31. Oktober für beide Semester (Sommer oder Winter) eingereicht werden. Gemäß den belgischen Vorschriften werden Bewerbungen, die nach diesem Datum eingereicht werden, für unzulässig erklärt.

Sie können Ihren Antrag auf Beihilfe bei den Dienststellen der Direktion für Studienbeihilfen und Darlehen über ein elektronisches Formular oder per Post einreichen.

Wenn Sie Ihre Bewerbung über das elektronische Formular einreichen, erhalten Sie sofort eine Empfangsbestätigung und ein Aktenzeichen in Ihrem Postfach. Auf dem Postweg erhalten Sie die Empfangsbestätigung (per Post) erst, nachdem Ihre Bewerbung verschlüsselt wurde, und zwar im Laufe des akademischen Jahres.

Benachrichtigung über die finanzielle Unterstützung durch das Wohnsitzland (Studienbeihilfen)

Der offizielle Bescheid (Rückseite) der belgischen Behörden, der die Gewährung oder Ablehnung einer Studienbeihilfe für das laufende Studienjahr bestätigt. Bitte beachten Sie, dass das online verfügbare Dokument "Bewerbungsunterlagen" nicht akzeptiert werden kann. Es muss sich um den offiziellen Bescheid handeln, der Ihnen per Post zugestellt wurde.

Französische Gemeinschaft

Flämischsprachige Gemeinschaft

Deutschsprachige Gemeinschaft

Bescheinigung mit Angaben zu den gezahlten oder nicht gezahlten Familienbeihilfen nach Wohnsitzland

Um finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen Sie uns einen der folgenden Belege der zuständigen Familienbeihilfekasse in Belgien vorlegen:

Wenn Sie in Belgien Familienzulagen erhalten:

  • eine aktuelle Bescheinigung über den monatlichen Betrag der Familienbeihilfe, die der Student seit dem 1. Juli erhält

Wenn Sie keine Familienbeihilfe von Belgien erhalten:

  • eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie keinen Anspruch auf Familienbeihilfen haben

Die zuständige Familienbeihilfekasse in Belgien

  • FAMIWAL
    Boulevard Mayence 1, 6000 Charleroi
    Adresse postale: BP 80 000 –Ville Basse     6000 CHARLEROI
    Téléphone:  0800 13 008
    Site Web: famiwal.be
    Adresse mail:  info@famiwal.be
  • Parentia
    Avenue Victor Hugo 54B, 1420 Braine l’Alleud
    Tél.: 02/389 08 89
    Adresse postale: BP 80000 5000 Namur
    Site Web: parentia.be
    Adresse mail: wallonie@parentia.be
  • Camille
    Chaussée de Marche, 637, 5100 Wierde
    Adresse postale: BP 38 5100 Namur
    Tél.: 081/ 32 06 11
    Site Web:  camille.be
    Adresse mail: bonjour@camille.be
  • Kidslife
    Avenue Prince de Liège, 91, 5100 Jambes
    Tél.:  081/39 13 50
    Site Web:  https://www.kidslife.be
    Adresse mail: wallonie@kidslife.be
  • INFINO
    Parc Initialis Boulevard André Delvaux 3, 7000 Mons
    Tél.:  065/39 98 20
    Site Web: infino.be/fr
    Adresse mail: wallonie@infino.be

Bescheinigung über die Zusammensetzung des Haushalts

Eine von der Wohnsitzgemeinde ausgestellte Bescheinigung über die Zusammensetzung des Haushalts mit Angaben zu allen im Haushalt lebenden Personen.

Weitere Dokumente, die angefordert werden können

Partnerschaftsbescheinigung

Bescheinigung über die Studienergebnisse der vorangehenden Studienjahre

  • Nach vier Semestern Studienfinanzierung im Rahmen eines ersten Studienganges (Zyklus), müssen Sie die Resultate aller vorangegangenen Semester (oder eine von der Einrichtung ausgestellte Bescheinigung) beifügen, aus der die Gesamtzahl, der für den Studiengang validierten ECTS (oder andere anwendbare Credits im Land Ihres Studiums) hervorgeht.

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