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Nicht-Einwohner

Beizufügende Dokumente für das...

Basisstipendium

1. Endgültige Immatrikulationsbescheinigung

Endgültige Immatrikulationsbescheinigung, ausgestellt von der Universität oder Bildungseinrichtung.

2. Identitätsnachweis

Kopie des Personalausweises der Studierenden.

Hinweis:
Dieses Dokument ist nicht erforderlich, wenn der Antrag mit LuxTrust oder eID eingereicht wird.

3. Bankverbindung (RIB)

Bankverbindung (RIB) auf den Namen des Studenten.

Hinweis: 
Dieses Dokument muss bei der Bank angefordert werden. Es wird nur beim Erstantrag oder bei einer Änderung der Bankverbindung benötigt.

4. Bescheinigung über die finanzielle Unterstützung des Wohnsitzlandes

Die Benachrichtigung über die Zustimmung oder Ablehnung der finanziellen Unterstützung Ihres Wohnsitzlandes für das laufende akademische Jahr.

  • Österreich: stipendium.at
  • Dänemark: su.dk
  • Spanien: Ein Antrag muss gestellt werden an die besuchte Universität oder an das „Ministry of Education and Vocational Training“.
  • Griechenland: Ein Antrag muss gestellt werden an die besuchte Universität oder an die „State Scholarship Foundation (IKY)“ iky.gr
  • Ungarn: stipendiumhungaricum.hu
  • Italien: Ein Antrag muss gestellt werden an die besuchte Universität oder an das „Ministero dell’Università e della Ricerca “.
  • Litauen: studyin.lt
  • Die Niederlande: Ein Antrag muss gestellt werden an den „Dienst Uitvoering Onderwijs ; Ministerie van Onderwijs, Cultuur en Wetenschap”.
  • Polen: Ein Antrag muss gestellt werden an die besuchte Universität.
  • Rumänien: Ein Antrag muss gestellt werden an das „Ministry of Education”.
  • Vereinigtes Königreich: Ein Antrag muss gestellt werden an die „Studentfinance“.
  • Schweiz: edk.ch

    5. Bescheinigung über den gezahlten Betrag oder die Nichtgewährung von Familienleistungen durch das Wohnsitzland

    Eine aktuelle Bescheinigung der zuständigen Familienkasse Ihres Wohnsitzlandes, die den monatlichen Betrag für den Studenten rechtfertigt, oder eine „Bescheinigung über Nichtzahlung oder Einstellung der Zahlung“ von Familienleistungen.

    • Österreich: Ein Antrag muss gestellt werden bei dem österreichischen Steueramt.
    • Griechenland: Ein Antrag muss gestellt werden bei der „Organization of Welfare Benefits and Social Solidarity (Opeka)” via taxisnet.
    • Ungarn: helpersfinance.hu
    • Italien: inps.it
    • Die Niederlande: svb.nl
    • Polen: gov.pl
    • Die Slowakei: Ein Antrag muss gestellt werden beim „Ministry of Labour, Social Affairs and Family“
    • Schweiz: ahv-iv.ch
    • Die Tschechische Republik: Ein Antrag muss gestellt werden beim „Ministry of Labour and Social Affairs“.

    6. Wohnsitzbescheinigung

    Eine aktuelle, von der Wohnsitzgemeinde ausgestellte Wohnsitzbescheinigung für den Studenten (der Wohnsitz, nicht die Adresse des Studenten).

    7. Bescheinigung über die Haushaltszusammensetzung

    Eine von der Wohnsitzgemeinde ausgestellte Bescheinigung über die Zusammensetzung des Haushalts mit Angaben zu jeder Person im Haushalt.

    8. Studienergebnisse der vorherigen Semester

    Entweder die Leistungsübersichten aller vorherigen Semester oder eine Bescheinigung der Hochschule mit Angabe der insgesamt erworbenen ECTS-Punkte bzw. der im Studienland anrechenbaren Credits.

    Sozialstipendium

    1. Der aktuell verfügbare (der zuletzt erhaltene) Steuerbescheid

    Der aktuell verfügbare (der zuletzt erhaltene) Steuerbescheid ausgestellt von der Steuerverwaltung Ihres Wohnsitzlandes, des/der Elternteil(e) oder des Elternteils und Ehepartners/Partners, die/der im selben Haushalt wie der/die Studierende wohnt.

    Achtung:
    Alle Seiten des Steuerbescheids sind beizufügen!

    2. Eine luxemburgische Einkommensbescheinigung des/der Elternteil(e) oder des Elternteils und Ehepartners/Partners, die/der in Luxemburg arbeitet und im selben Haushalt wie der/die Studierende wohnt.

    • Das Ausstellungsdatum der Bescheinigung muss aktuell sein (höchstens 3 Monate vor Ihrem Antrag).
    • Die Bescheinigung muss das letzte Jahr betreffen, für das eine Veranlagung stattgefunden hat (eine Bescheinigung, die angibt, dass keine Veranlagung stattgefunden hat, wird nicht akzeptiert).

    Wie erhält man eine Einkommensbescheinigung?

    Die Einkommensbescheinigung kann beim örtlich zuständigen Steuerbüro beantragt werden.

    Der Antrag kann gestellt werden:

    Die Einkommensbescheinigung kann entweder direkt beim zuständigen Steuerbüro während der Öffnungszeiten (7:45 bis 12:15 Uhr) abgeholt oder per Post an die gesetzliche Anschrift des Antragstellers geschickt werden.

    Der an die ACD gerichtete Antrag muss Folgendes enthalten:

    2.1. Wenn die luxemburgische Einkommensbescheinigung angibt: „nicht steuerpflichtig durch Veranlagung“, müssen Sie auch alle jährlichen Bescheinigungen über Gehalt, Rente, Arbeitslosengeld beifügen 

    (je nach Situation des/der Elternteil(e) oder des Elternteils und Ehepartners/Partners, die/der in Luxemburg arbeitet und im selben Haushalt wie der/die Studierende wohnt).

    Hinweis:
    • Die Gehaltsbescheinigung wird vom Arbeitgeber ausgestellt
    • Die Renten- oder Pensionsbescheinigung wird von der Rentenkasse ausgestellt
    • Die Bescheinigung für Arbeitslosengeld wird von der ADEM ausgestellt

    Mobilitätsstipendium

    1. Kopie des Mietvertrags

    Eine Kopie des Mietvertrags, Untermietvertrags, Wohngemeinschaftsvertrags oder Wohnheimvertrags ist beim Erstantrag sowie bei jeder Änderung des Vertrags einzureichen.

    Der Name des Studierenden muss im Mietvertrag als Vertragspartei oder Mitunterzeichner aufgeführt sein.

    Die im Mietvertrag bezeichnete Unterkunft darf nicht im Eigentum des Studierenden, seiner Eltern oder seiner Großeltern stehen.

    2. Zahlungsbeleg für die Miete

    Ein Nachweis über die Zahlung der Miete, der innerhalb der drei Monate vor dem Datum der Antragstellung ausgestellt wurde, ist vorzulegen.

    Die Miete kann von den Eltern des Studierenden gezahlt werden, sofern der Zahlungsempfänger und der gezahlte Betrag den im Mietvertrag festgelegten Bestimmungen entsprechen.

    3. Kopie des Mobilitätvertrags (nur für das Mobilitätsemester oder Erasmus+)

    Im Falle eines Mobilitätssemesters im Rahmen des Erasmus+-Programms oder eines anderen Mobilitätsprogramms ist dem Antrag eine Kopie des Mobilitätsvertrags beizufügen.

    Immatrikulations- und Studiengebühren

    1. Rechnung über die Kosten, die für die Zulassung zum Studiengang zu bezahlen sind, einschließlich der Kosten im Zusammenhang mit...

    • Immatrikulations- und Studiengebühren
      Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Recht auf Zugang und Teilnahme am Studienprogramm. Diese Studiengebühren können nach unterschiedlichen Modalitäten erhoben werden, insbesondere jährlich, monatlich oder pro Semester.
    • Dem Anerkennungsverfahren des Sekundarschulabschlusses
      Einige Hochschulen verlangen bei der Prüfung von Bewerbungen eine Gleichwertigkeitsbescheinigung des luxemburgischen Abschlusszeugnisses. Dieses Verfahren muss in der Regel im Studienland bei der zuständigen Behörde oder direkt bei der Universität durchgeführt werden (z. B. DGEO-Gleichwertigkeit in Belgien).
    • Sprachkenntnisprüfungen
      Im Rahmen eines Auslandsstudiums ist es häufig erforderlich, Kenntnisse der Unterrichtssprache nachzuweisen (z. B. IELTS oder TOEFL).
    • Der Übersetzung von Diplomen
      Ausländische Universitäten verlangen häufig offizielle Abschlüsse in der Landessprache oder auf Englisch übersetzt (z. B. die durch einen vereidigten Übersetzer angefertigte und beglaubigte Übersetzung eines französischen Diploms ins Deutsche).
    • Der Umrechnung des Notensystems
      Ausländische Einrichtungen können verlangen, dass die auf Diplomen oder Leistungsübersichten aufgeführten Noten in ihr eigenes Benotungssystem umgerechnet werden (GPA, ECTS usw.).
    • Der Einreichung der Bewerbung
      Hierunter fallen Verwaltungsgebühren im Zusammenhang mit der Einreichung einer Bewerbung bei einer Bildungseinrichtung. Diese Gebühren werden im Rahmen des Zulassungsverfahrens erhoben und garantieren keine Aufnahme (z. B. Gebühren für verpflichtende Aufnahmeprüfungen).

    2. Zahlungsnachweis für jede bezahlte Gebühr

    Für jede einzelne Gebühr ist ein Zahlungsnachweis vorzulegen, dessen Betrag dem auf der Rechnung angegebenen Betrag entspricht.

    Hinweis:

    Je nach Sachlage können zusätzliche Nachweise bzw. Belege verlangt werden.

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