Nicht-Einwohner Andere Länder
Beizufügende Dokumente für das Basisstipendium
- Identitätsnachweis (Kopie des Personalausweises, Reisepasses usw.);
- Kontonachweis des Studierenden (bei der Bank erhältlich);
- Eine Immatrikulationsbescheinigung ausgestellt in einer der 3 Sprachen: Französich, Deutsch oder Englisch (für alle anderen Sprachen muss eine offizielle Übersetzung eingereicht werden).
Beizufügende Dokumente für die anderen Stipendien
Immatrikulationsgebühren
- Quittung der gezahlten Studiengebühren
- Zahlungsbeleg
Sozialstipendium
Für die Beantragung des Sozialstipendiums sind die folgenden Dokumente erforderlich:
- Der aktuell verfügbare (der zuletzt erhaltene) Steuerbescheid ausgestellt von der Steuerverwaltung Ihres Wohnsitzlandes, des/der Elternteil(e) oder des Elternteils und Ehepartners/Partners, die/der im selben Haushalt wie der/die Studierende wohnt.
- Eine luxemburgische Einkommensbescheinigung des/der Elternteil(e) oder des Elternteils und Ehepartners/Partners, die/der in Luxemburg arbeitet und im selben Haushalt wie der/die Studierende wohnt.
- Das Ausstellungsdatum der Bescheinigung muss aktuell sein (höchstens 3 Monate vor Ihrem Antrag).
- Die Bescheinigung muss das letzte Jahr betreffen, für das eine Veranlagung stattgefunden hat (eine Bescheinigung, die angibt, dass keine Veranlagung stattgefunden hat, wird nicht akzeptiert).
- die Namen des Elternteils,
- die Aktennummer - Matrikelnummer (oder ersatzweise das Geburtsdatum) des Elternteils,
- die Adresse des Elternteils,
- die Behörde, die die Bescheinigung anfordert, und den Grund der Anfrage.
Achtung:
Der Antrag an die ACD (E-Mail-Adresse: pphluxx@co.etat.lu) muss enthalten:
- Wenn die luxemburgische Einkommensbescheinigung angibt: „nicht steuerpflichtig durch Veranlagung“, müssen Sie auch alle jährlichen Bescheinigungen über Gehalt, Rente, Arbeitslosengeld beifügen (je nach Situation des/der Elternteil(e) oder des Elternteils und Ehepartners/Partners, die/der in Luxemburg arbeitet und im selben Haushalt wie der/die Studierende wohnt).
Wie erhält man eine Einkommensbescheinigung?
Die Einkommensbescheinigung kann beim örtlich zuständigen Steuerbüro beantragt werden.
Der Antrag kann gestellt werden:
- telefonisch (+352) 247-52475, oder
- über das Kontaktformular
Die Einkommensbescheinigung kann entweder direkt beim zuständigen Steuerbüro während der Öffnungszeiten (7:45 bis 12:15 Uhr) abgeholt oder per Post an die gesetzliche Anschrift des Antragstellers geschickt werden.
Der an die ACD gerichtete Antrag muss Folgendes enthalten:
- die Namen des Antragstellers;
- die Steueraktennummer – Identifikationsnummer des Antragstellers
- die Adresse des Antragstellers;
- die Behörde, die die Bescheinigung verlangt, und den Grund dafür.
Je nach Ihrer Situation können weitere Dokumente angefordert werden.
Mobilitätsstipendium
- Kopie des Mietvertrags
- Zahlungsbeleg für die Miete
- Kopie des Mobilitätvertrags (nur für das Mobilitätsemester oder Erasmus+)
Beizufügende Dokumente für Personen mit Wohnsitz in einem anderen Land als Luxemburg, Deutschland, Belgien oder Frankreich
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem anderen Land als Luxemburg, Deutschland, Belgien oder Frankreich haben, müssen Sie bestimmte zusätzliche Unterlagen vorlegen.
Bescheinigung über die finanzielle Unterstützung des Wohnsitzlandes
Die Benachrichtigung über die Zustimmung oder Ablehnung der finanziellen Unterstützung Ihres Wohnsitzlandes für das laufende akademische Jahr.
- Österreich: stipendium.at
- Dänemark: su.dk
- Spanien: Ein Antrag muss gestellt werden an die besuchte Universität oder an das „Ministry of Education and Vocational Training“.
- Griechenland: Ein Antrag muss gestellt werden an die besuchte Universität oder an die „State Scholarship Foundation (IKY)“ iky.gr
- Ungarn: stipendiumhungaricum.hu
- Italien: Ein Antrag muss gestellt werden an die besuchte Universität oder an das „Ministero dell’Università e della Ricerca “.
- Litauen: studyin.lt
- Die Niederlande: Ein Antrag muss gestellt werden an den „Dienst Uitvoering Onderwijs ; Ministerie van Onderwijs, Cultuur en Wetenschap”.
- Polen: Ein Antrag muss gestellt werden an die besuchte Universität.
- Rumänien: Ein Antrag muss gestellt werden an das „Ministry of Education”.
- Vereinigtes Königreich: Ein Antrag muss gestellt werden an die „Studentfinance“.
- Schweiz: edk.ch
Bescheinigung über den gezahlten Betrag oder die Nichtgewährung von Familienleistungen durch das Wohnsitzland.
Eine aktuelle Bescheinigung der zuständigen Familienkasse Ihres Wohnsitzlandes, die den monatlichen Betrag für den Studenten rechtfertigt, oder eine „Bescheinigung über Nichtzahlung oder Einstellung der Zahlung“ von Familienleistungen.
- Österreich: Ein Antrag muss gestellt werden bei dem österreichischen Steueramt.
- Griechenland: Ein Antrag muss gestellt werden bei der „Organization of Welfare Benefits and Social Solidarity (Opeka)” via taxisnet.
- Ungarn: helpersfinance.hu
- Italien: inps.it
- Die Niederlande: svb.nl
- Polen: gov.pl
- Die Slowakei: Ein Antrag muss gestellt werden beim „Ministry of Labour, Social Affairs and Family“
- Schweiz: ahv-iv.ch
- Die Tschechische Republik: Ein Antrag muss gestellt werden beim „Ministry of Labour and Social Affairs“.
Wohnsitzbescheinigung
Eine aktuelle, von der Wohnsitzgemeinde ausgestellte Wohnsitzbescheinigung für den Studenten (der Wohnsitz, nicht die Adresse des Studenten).
Bescheinigung über die Haushaltszusammensetzung
Eine von der Wohnsitzgemeinde ausgestellte Bescheinigung über die Zusammensetzung des Haushalts mit Angaben zu jeder Person im Haushalt.
Weitere Dokumente, die angefordert werden können
Partnerschaftsbescheinigung
- Die Partnerschaftsurkunde gibt Auskunft über das Datum der Eintragung der Partnerschaft in das Zivilregister des Großherzogtums Luxemburg.
Ausstellung einer Partnerschaftsurkunde
Bescheinigung über die Studienergebnisse der vorangehenden Studienjahre
- Nach vier Semestern Studienfinanzierung im Rahmen eines ersten Studienganges (Zyklus), müssen Sie die Resultate aller vorangegangenen Semester (oder eine von der Einrichtung ausgestellte Bescheinigung) beifügen, aus der die Gesamtzahl, der für den Studiengang validierten ECTS (oder andere anwendbare Credits im Land Ihres Studiums) hervorgeht.
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