Nicht-Einwohner Andere Länder

Beizufügende Dokumente für das Basistipendium

  • Identitätsnachweis (Kopie des Personalausweises, Reisepasses usw.);
  • Kontonachweis des Studierenden (bei der Bank erhältlich);
  • Eine Immatrikulationsbescheinigung ausgestellt in einer der 3 Sprachen: Französich, Deutsch oder Englisch (für alle anderen Sprachen muss eine offizielle Übersetzung eingereicht werden).

Beizufügende Dokumente für die anderen Stipendien

Immatrikulationsgebühren

  • Quittung der gezahlten Studiengebühren
  • Zahlungsbeleg

Sozialstipendium

Kompetentes Amt:
Steueramt Luxemburg X, für nicht gebietsansässige Steuerpflichtige die ihren Wohnsitz nicht in Luxemburg, Frankreich oder Deutschland haben;

  • Jüngste Bescheinigung über das Haushaltseinkommen des/der in Luxemburg arbeitenden Elternteils/Elternteile.
  • Die Einkommensbescheinigung wird von dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Finanzamt ausgestellt und kann per E-Mail angefordert werden.
  • Wenn in der Einkommensbescheinigung "nicht steuerpflichtig im Wege der Veranlagung" angegeben ist, müssen Sie auch angeben:
  • Jahreslohnbescheinigungen, von Pension, Rente, REVIS oder Arbeitslosigkeit zuletzt.
  • Für Personen, die im Großherzogtum nicht steuerpflichtig sind (aufgrund eines nationalen Gesetzes oder eines internationalen Abkommens), muss das Jahreseinkommen durch einen von den zuständigen Behörden ordnungsgemäß ausgestellten Nachweis belegt werden.
  • Je nach Ihrer Situation können weitere Dokumente angefordert werden.

Mobilitätsstipendium

  • Kopie des Mietvertrags
  • Zahlungsbeleg für die Miete
  • Kopie des Mobilitätvertrags (nur für das Mobilitätsemester oder Erasmus+)

Beizufügende Dokumente für Personen mit Wohnsitz in einem anderen Land als Luxemburg, Deutschland, Belgien oder Frankreich

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem anderen Land als Luxemburg, Deutschland, Belgien oder Frankreich haben, müssen Sie bestimmte zusätzliche Unterlagen vorlegen.

Bescheinigung über die finanzielle Unterstützung des Wohnsitzlandes

Die Benachrichtigung über die Zustimmung oder Ablehnung der finanziellen Unterstützung Ihres Wohnsitzlandes für das laufende akademische Jahr.

  • Österreich: stipendium.at
  • Dänemark: su.dk
  • Spanien: Ein Antrag muss gestellt werden an die besuchte Universität oder an das „Ministry of Education and Vocational Training“.
  • Griechenland: Ein Antrag muss gestellt werden an die besuchte Universität oder an die „State Scholarship Foundation (IKY)“ iky.gr
  • Ungarn: stipendiumhungaricum.hu
  • Italien: Ein Antrag muss gestellt werden an die besuchte Universität oder an das „Ministero dell’Università e della Ricerca “.
  • Litauen: studyin.lt
  • Die Niederlande: Ein Antrag muss gestellt werden an den „Dienst Uitvoering Onderwijs ; Ministerie van Onderwijs, Cultuur en Wetenschap”.
  • Polen: Ein Antrag muss gestellt werden an die besuchte Universität.
  • Rumänien: Ein Antrag muss gestellt werden an das „Ministry of Education”.
  • Vereinigtes Königreich: Ein Antrag muss gestellt werden an die „Studentfinance“.
  • Schweiz: edk.ch

Bescheinigung über den gezahlten Betrag oder die Nichtgewährung von Familienleistungen durch das Wohnsitzland.

Eine aktuelle Bescheinigung der zuständigen Familienkasse Ihres Wohnsitzlandes, die den monatlichen Betrag für den Studenten rechtfertigt, oder eine „Bescheinigung über Nichtzahlung oder Einstellung der Zahlung“ von Familienleistungen.

  • Österreich: Ein Antrag muss gestellt werden bei dem österreichischen Steueramt.
  • Griechenland: Ein Antrag muss gestellt werden bei der „Organization of Welfare Benefits and Social Solidarity (Opeka)” via taxisnet.
  • Ungarn: helpersfinance.hu
  • Italien: inps.it
  • Die Niederlande: svb.nl
  • Polen: gov.pl
  • Die Slowakei: Ein Antrag muss gestellt werden beim „Ministry of Labour, Social Affairs and Family“
  • Schweiz: ahv-iv.ch
  • Die Tschechische Republik: Ein Antrag muss gestellt werden beim „Ministry of Labour and Social Affairs“.

Wohnsitzbescheinigung

Eine aktuelle, von der Wohnsitzgemeinde ausgestellte Wohnsitzbescheinigung für den Studenten (der Wohnsitz, nicht die Adresse des Studenten).

Bescheinigung über die Haushaltszusammensetzung

Eine von der Wohnsitzgemeinde ausgestellte Bescheinigung über die Zusammensetzung des Haushalts mit Angaben zu jeder Person im Haushalt.

Weitere Dokumente, die angefordert werden können

Partnerschaftsbescheinigung

Bescheinigung über die Studienergebnisse der vorangehenden Studienjahre

  • Nach vier Semestern Studienfinanzierung im Rahmen eines ersten Studienganges (Zyklus), müssen Sie die Resultate aller vorangegangenen Semester (oder eine von der Einrichtung ausgestellte Bescheinigung) beifügen, aus der die Gesamtzahl, der für den Studiengang validierten ECTS (oder andere anwendbare Credits im Land Ihres Studiums) hervorgeht.

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