Nicht-Einwohner Deutschland
Beizufügende Dokumente für das Basisstipendium
- Identitätsnachweis (Kopie des Personalausweises, Reisepasses usw.);
- Kontonachweis des Studierenden (bei der Bank erhältlich);
- Eine Immatrikulationsbescheinigung ausgestellt in einer der 3 Sprachen: Französich, Deutsch oder Englisch (für alle anderen Sprachen muss eine offizielle Übersetzung eingereicht werden).
Beizufügende Dokumente für die anderen Stipendien
Immatrikulationsgebühren
- Quittung der gezahlten Studiengebühren
- Zahlungsbeleg
Sozialstipendium
Für die Beantragung des Sozialstipendiums sind die folgenden Dokumente erforderlich:
- Der aktuell verfügbare (der zuletzt erhaltene) deutsche Steuerbescheid des/der Elternteil(e) oder des Elternteils und Ehepartners/Partners, die/der im selben Haushalt wie der/die Studierende wohnt.
Achtung:
Alle Seiten des Steuerbescheids sind beizufügen!
- Eine luxemburgische Einkommensbescheinigung des/der Elternteil(e) oder des Elternteils und Ehepartners/Partners, die/der in Luxemburg arbeitet und im selben Haushalt wie der/die Studierende wohnt.
- Das Ausstellungsdatum der Bescheinigung muss aktuell sein (höchstens 3 Monate vor Ihrem Antrag).
- Die Bescheinigung muss das letzte Jahr betreffen, für das eine Veranlagung stattgefunden hat (eine Bescheinigung, die angibt, dass keine Veranlagung stattgefunden hat, wird nicht akzeptiert).
- telefonisch (+352) 247-52475, oder
- über das Kontaktformular
- die Namen des Antragstellers;
- die Steueraktennummer – Identifikationsnummer des Antragstellers
- die Adresse des Antragstellers;
- die Behörde, die die Bescheinigung verlangt, und den Grund dafür.
Wie erhält man eine Einkommensbescheinigung?
Die Einkommensbescheinigung kann beim örtlich zuständigen Steuerbüro beantragt werden.
Der Antrag kann gestellt werden:
Die Einkommensbescheinigung kann entweder direkt beim zuständigen Steuerbüro während der Öffnungszeiten (7:45 bis 12:15 Uhr) abgeholt oder per Post an die gesetzliche Anschrift des Antragstellers geschickt werden.
Der an die ACD gerichtete Antrag muss Folgendes enthalten:
- Wenn die luxemburgische Einkommensbescheinigung angibt: „nicht steuerpflichtig durch Veranlagung“, müssen Sie auch alle jährlichen Bescheinigungen über Gehalt, Rente, Arbeitslosengeld beifügen (je nach Situation des/der Elternteil(e) oder des Elternteils und Ehepartners/Partners, die/der in Luxemburg arbeitet und im selben Haushalt wie der/die Studierende wohnt).
Hinweis:
- Die Gehaltsbescheinigung wird vom Arbeitgeber ausgestellt
- Die Renten- oder Pensionsbescheinigung wird von der Rentenkasse ausgestellt
- Die Bescheinigung für Arbeitslosengeld wird von der ADEM ausgestellt
Je nach Ihrer Situation können weitere Dokumente angefordert werden.
Mobilitätsstipendium
- Kopie des Mietvertrags
- Zahlungsbeleg für die Miete
- Kopie des Mobilitätvertrags (nur für das Mobilitätsemester oder Erasmus+)
Beizufügende Dokumente für in Deutschland ansässige Personen
Mitteilung der finanziellen Unterstützung durch das Wohnsitzland (BAFÖG)
Eine BAföG Bescheinigung über die Gewährung oder Nicht-Gewährung eines Stipendiums und/oder eines Darlehens für Hochschulstudien für das laufende Studienjahr.
Bescheinigung über die gezahlten oder nicht gezahlten Familienzulagen des Wohnsitzlandes
Ein Dokument der Familienkasse aus Deutschland mit Angabe des monatlichen Kindergeldes beziehungsweise ein Dokument welches nachweist, dass Sie kein Anrecht auf Kindergeld haben.
Wohnsitzbescheinigung
Eine Meldebescheinigung die von der Gemeinde des jeweiligen Wohnsitzes ausgestellt wird (Wohnsitz und nicht die Studienadresse).
Bescheinigung über die Zusammensetzung des Haushalts
Eine Bescheinigung der jeweiligen Gemeindeverwaltung welche die Anzahl der zusammenlebenden und den Haushalt ausmachenden Personen bescheinigt.
Weitere Dokumente, die angefordert werden können
Partnerschaftsbescheinigung
- Die Partnerschaftsurkunde gibt Auskunft über das Datum der Eintragung der Partnerschaft in das Zivilregister des Großherzogtums Luxemburg.
Ausstellung einer Partnerschaftsurkunde
Bescheinigung über die Studienergebnisse der vorangehenden Studienjahre
- Nach vier Semestern Studienfinanzierung im Rahmen eines ersten Studienganges (Zyklus), müssen Sie die Resultate aller vorangegangenen Semester (oder eine von der Einrichtung ausgestellte Bescheinigung) beifügen, aus der die Gesamtzahl, der für den Studiengang validierten ECTS (oder andere anwendbare Credits im Land Ihres Studiums) hervorgeht.
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