Nicht-Einwohner Frankreich

Beizufügende Dokumente für das Basistipendium

  • Identitätsnachweis (Kopie des Personalausweises, Reisepasses usw.);
  • Kontonachweis des Studierenden (bei der Bank erhältlich);
  • Eine Immatrikulationsbescheinigung ausgestellt in einer der 3 Sprachen: Französich, Deutsch oder Englisch (für alle anderen Sprachen muss eine offizielle Übersetzung eingereicht werden).

Beizufügende Dokumente für die anderen Stipendien

Immatrikulationsgebühren

  • Quittung der gezahlten Studiengebühren
  • Zahlungsbeleg

Sozialstipendium

Für die Beantragung des Sozialstipendiums sind die folgenden Dokumente erforderlich:

  1. Der aktuell verfügbare (der zuletzt erhaltene) französische Einkommensteuerbescheid des/der Elternteil(e) oder des Elternteils und Ehepartners/Partners, die/der im selben Haushalt wie der/die Studierende wohnt.

    Achtung:

    Alle Seiten des Steuerbescheids sind beizufügen!

  2. Eine luxemburgische Einkommensbescheinigung des/der Elternteil(e) oder des Elternteils und Ehepartners/Partners, die/der in Luxemburg arbeitet und im selben Haushalt wie der/die Studierende wohnt. 
    Die Einkommensbescheinigung ist bei der Steuerverwaltung (ACD) - Bureau d’imposition Luxemburg Y (E-Mail-Adresse: pphluxy@co.etat.lu) zu beantragen.
    • Das Ausstellungsdatum der Bescheinigung muss aktuell sein (höchstens 3 Monate vor Ihrem Antrag).
    • Die Bescheinigung muss das letzte Jahr betreffen, für das eine Veranlagung stattgefunden hat (eine Bescheinigung, die angibt, dass keine Veranlagung stattgefunden hat, wird nicht akzeptiert).
    • Achtung:

      Der Antrag an die ACD (E-Mail-Adresse: pphluxy@co.etat.lu) muss enthalten:

      • die Namen des Elternteils,
      • die Aktennummer - Matrikelnummer (oder ersatzweise das Geburtsdatum) des Elternteils,
      • die Adresse des Elternteils,
      • die Behörde, die die Bescheinigung anfordert, und den Grund der Anfrage.
  3. Wenn die luxemburgische Einkommensbescheinigung angibt: „nicht steuerpflichtig durch Veranlagung“, müssen Sie auch alle jährlichen Bescheinigungen über Gehalt, Rente, Arbeitslosengeld beifügen (je nach Situation des/der Elternteil(e) oder des Elternteils und Ehepartners/Partners, die/der in Luxemburg arbeitet und im selben Haushalt wie der/die Studierende wohnt).

    Hinweis:

    • Die Gehaltsbescheinigung wird vom Arbeitgeber ausgestellt
    • Die Renten- oder Pensionsbescheinigung wird von der Rentenkasse ausgestellt
    • Die Bescheinigung für Arbeitslosengeld wird von der ADEM ausgestellt

    Je nach Ihrer Situation können weitere Dokumente angefordert werden.

Mobilitätsstipendium

  • Kopie des Mietvertrags
  • Zahlungsbeleg für die Miete
  • Kopie des Mobilitätvertrags (nur für das Mobilitätsemester oder Erasmus+)

Unterlagen für Einwohner in Frankreich

Benachrichtigung über die Finanzhilfe des Wohnsitzlandes (Crous/Regionalrat)

Je nach Studiengang müssen Sie den Bescheid des Regionalrats oder von Crous für das laufende Studienjahr beifügen:

Bescheinigung des regionalen Verwaltungsrats (Conseil régional)

Wenn Sie in Frankreich ein Studium im Gesundheits- und Sozialsektor absolvieren, müssen Sie den Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid beifügen vom regionalen Verwaltungsrat des jeweiligen Studienjahres.

Bescheinigung vom Crous

Für alle anderen Studiengänge in- oder außerhalb von Frankreich müssen Sie die offizielle Bescheinigung vom Crous beifügen für das jeweilige Studienjahr. Um diese Bescheinigung zu bekommen, müssen Sie eine Studentensoziakte (dossier social étudiant - DSE) vor dem 31. Dezember des betreffenden Studienjahres einreichen: messervices.etudiant.gouv.fr. Für weitere Informationen zur Unterstützung von Studierenden: etudiant.gouv.fr.

Wenn Sie ein Stipendium vom Crous bekommen, müssen Sie die definitive Bescheinigung (notification définitive) beifügen (erste und zweite Seite).

Wenn Sie kein Stipendium vom Crous bekommen, müssen Sie den offiziellen Ablehnungsbescheid (notification de refus) vom Crous beifügen.

Bescheinigung über die Zahlung oder Nichtzahlung von Wohngeld (APL)

Damit eine AideFi bewilligt werden kann, müssen Sie einer der folgenden Belege von der Caf in Frankreich beifügen:

Wenn Sie eine Wohnungshilfe erhalten:

  • Eine "Berechtigungs- / Zahlungsbescheinigung", die von www.caf.fr "Caf Mon-Compte" heruntergeladen werden kann und Informationen zu allen Beträgen enthält, die ab dem 1. August des laufenden Studienjahres eingegangen sind. Das Zertifikat muss für jedes Semester beigefügt werden.

Wenn Sie keine Wohnungshilfe erhalten:

  • Eine von der Caf, das für die Abteilung zuständig ist, in der Sie Ihren Wohnsitz haben, erstellte „Nichtzahlungsbescheinigung“. Die Bescheinigung nur für das Sommersemester beizufügen.

Anmerkung:

Sie müssen uns über jede Änderung in Bezug auf die während des akademischen Jahres erhaltene Wohnungshilfe informieren. Wir behalten uns das Recht vor, eine "Erklärung der Rechte und Zahlungen" anzufordern, um die Eröffnung oder Änderung eines Rechts auf eine Wohnungshilfe zu bestimmen.

Nützliche Links für Studenten, die in den Departements Moselle (57) und Meurthe-et-Moselle (54) wohnen

Die Caf der Departements Moselle und Meurthe-et-Moselle haben die Verfahren zur Erlangung dieser Zertifikate vereinfacht. Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links.

Ehrenerklärung über die Zusammensetzung des Haushalts

Eine ehrenwörtliche Erklärung mit einem Stempel des Rathauses, die Auskunft über jede Person im Haushalt gibt (unter der gesetzlichen Adresse und nicht unter der Studentenadresse).

Weitere Dokumente, die angefordert werden können

Partnerschaftsbescheinigung

Bescheinigung über die Studienergebnisse der vorangehenden Studienjahre

  • Nach vier Semestern Studienfinanzierung im Rahmen eines ersten Studienganges (Zyklus), müssen Sie die Resultate aller vorangegangenen Semester (oder eine von der Einrichtung ausgestellte Bescheinigung) beifügen, aus der die Gesamtzahl, der für den Studiengang validierten ECTS (oder andere anwendbare Credits im Land Ihres Studiums) hervorgeht.

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