Portugal
Beizufügende Dokumente für das ...
Basisstipendium
1. Endgültige Immatrikulationsbescheinigung
Endgültige Immatrikulationsbescheinigung, ausgestellt von der Universität oder Bildungseinrichtung.
2. Identitätsnachweis
Kopie des Personalausweises der Studierenden.
Hinweis:
Dieses Dokument ist nicht erforderlich, wenn der Antrag mit LuxTrust oder eID eingereicht wird.
3. Bankverbindung (RIB)
Bankverbindung (RIB) auf den Namen des Studenten.
Hinweis:
Dieses Dokument muss bei der Bank angefordert werden. Es wird nur beim Erstantrag oder bei einer Änderung der Bankverbindung benötigt.
4. Endgültiger Bescheid der DGES
Endgültiger Bescheid der DGES für das laufende akademische Jahr (notificação definitiva da DGES).
Hinweis:
Dieses Dokument ist verpflichtend. Um es zu erhalten, müssen Sie zunächst einen vollständigen Antrag über das Portal der Direção-Geral do Ensino Superior einreichen.
4.1. Bescheinigung über den Wohnzuschuss
Bescheinigung darüber, ob Ihnen ein Wohnzuschuss gewährt wurde und gegebenenfalls in welcher Höhe (declaração / comprovativo do complemento de alojamento).
Dieses Dokument ist nur beizufügen, wenn Sie ein Stipendium in Portugal erhalten. Der Wohnzuschuss ist eine Unterstützung für Stipendiatinnen und Stipendiaten, die außerhalb ihres Wohnortes studieren und keinen Platz in einem öffentlichen Studierendenwohnheim erhalten haben.
5. Dokument betreffend Familienbeihilfen in Portugal
Offizielles Dokument über Familienbeihilfen in Portugal (abono de família para crianças e jovens).
Wenn Sie Familienbeihilfen in Portugal beziehen, fügen Sie eine aktuelle Bescheinigung über den seit dem 1. August für die/den Studierende/n gezahlten Monatsbetrag bei (declaração / comprovativo do montante mensal do abono de família pago desde 1 de agosto).
Wenn Sie keine Familienbeihilfen in Portugal beziehen, fügen Sie eine offizielle Bescheinigung bei, die bestätigt, dass kein Anspruch auf Familienbeihilfen besteht (declaração de não atribuição do abono de família / certidão de não atribuição).
Nützliche Information:
Falls Sie keine Familienbeihilfen mehr von der luxemburgischen CAE (Caisse pour l’avenir des enfants) erhalten, können Sie je nach Situation Familienbeihilfen in Portugal beantragen. Dies ist möglich, wenn Sie in Portugal wohnen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. In diesem Fall empfiehlt es sich, bei der CAE eine Bescheinigung über die Nichtzahlung oder Einstellung der Familienbeihilfen zu beantragen.
6. Bescheinigung über die Haushaltszusammensetzung
Bescheinigung über die Zusammensetzung des Haushalts (certidão de agregado familiar).
Hinweis:
Dieses Dokument muss von der Wohngemeinde der/des Studierenden ausgestellt werden und alle Haushaltsmitglieder aufführen.
7. Studienergebnisse der vorherigen Semester
Entweder die Leistungsübersichten aller vorherigen Semester oder eine Bescheinigung der Hochschule mit Angabe der insgesamt erworbenen ECTS-Punkte bzw. der im Studienland anrechenbaren Credits.
Mögliche Dokumente:
- certificados de aproveitamento ;
- histórico escolar ;
- comprovativos de resultados académicos ;
- declaração da instituição de ensino superior com indicação do número total de ECTS/créditos obtidos.
Sozialstipendium
1. Portugiesischer Einkommensteuerbescheid
Aktuellster verfügbarer portugiesischer Einkommensteuerbescheid (nota de liquidação do IRS).
Dieses Dokument muss vorgelegt werden:
- von dem Elternteil bzw. den Eltern;
- oder vom Elternteil und dessen Ehepartner/Lebenspartner, sofern diese dem gleichen Haushalt wie die/der Studierende angehören.
Achtung:
Sämtliche Seiten des Steuerbescheids müssen beigefügt werden.
1.1. Nachweise bei fehlendem Einkommen in Portugal
Wenn Sie nachweisen müssen, dass Sie in Portugal kein Einkommen haben, können Sie eines der folgenden Dokumente beifügen:
- certidão de dispensa de entrega de IRS ;
- certidão de não dívida ;
- declaração de situação contributiva ;
- atestado de Junta de Freguesia / atestado de vivência.
Diese Dokumente können bezogen werden:
- online über das Portal das Finanças oder Segurança Social Direta;
- persönlich bei den Finanças, der Sozialversicherung oder der Junta de Freguesia.
Achtung:
Wenn Sie in Portugal steuerlich ansässig sind und kein Einkommen erzielen, muss Ihre Situation dennoch eindeutig dokumentiert sein. Einkünfte aus dem Ausland können von der Sozialversicherung berücksichtigt werden.
2. Luxemburgische Einkommensbescheinigung
Luxemburgische Einkommensbescheinigung der Eltern bzw. des Elternteils und dessen Ehepartner/Lebenspartner, sofern diese in Luxemburg arbeiten und dem gleichen Haushalt wie die/der Studierende angehören.
Voraussetzungen:
- das Ausstellungsdatum darf höchstens drei Monate vor Antragstellung liegen;
- die Bescheinigung muss sich auf das jüngste veranlagte Steuerjahr beziehen;
- eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass keine Veranlagung erfolgt ist, wird nicht akzeptiert.
Wie erhält man eine Einkommensbescheinigung?
Die Einkommensbescheinigung kann beim örtlich zuständigen Steueramt der Administration des contributions directes (ACD) beantragt werden.
Der Antrag kann eingereicht werden:
- telefonisch unter (+352) 247-52475;
- über das Kontaktformular.
Die Bescheinigung kann während der Öffnungszeiten (07:45 Uhr bis 12:15 Uhr) abgeholt oder per Post an die gesetzliche Anschrift der antragstellenden Person versandt werden.
Der Antrag an die ACD muss enthalten:
- die Namen der antragstellenden Person;
- die Akten- bzw. Matrikelnummer;
- die Anschrift;
- die Behörde, die die Bescheinigung verlangt, sowie den Grund der Anfrage.
2.1. Zusätzliche Dokumente, wenn die luxemburgische Einkommensbescheinigung den Vermerk „nicht durch Veranlagung steuerpflichtig“ enthält
In diesem Fall sind zusätzlich beizufügen:
- sämtliche Jahreslohnbescheinigungen;
- sämtliche Jahresrentenbescheinigungen;
- sämtliche Jahresbescheinigungen über Arbeitslosenunterstützung.
Mobilitätsstipendium
1. Mietvertrag
Eine Kopie des Mietvertrags, Untermietvertrags, Wohngemeinschaftsvertrags oder Wohnheimvertrags ist beim Erstantrag sowie bei jeder Änderung des Vertrags einzureichen.
Der Name des Studierenden muss im Mietvertrag als Vertragspartei oder Mitunterzeichner aufgeführt sein.
Die im Mietvertrag bezeichnete Unterkunft darf nicht im Eigentum des Studierenden, seiner Eltern oder seiner Großeltern stehen.
2. Zahlungsbeleg für die Miete
Ein Nachweis über die Zahlung der Miete, der innerhalb der drei Monate vor dem Datum der Antragstellung ausgestellt wurde, ist vorzulegen.
Die Miete kann von den Eltern des Studierenden gezahlt werden, sofern der Zahlungsempfänger und der gezahlte Betrag den im Mietvertrag festgelegten Bestimmungen entsprechen.
3. Mobilitätvertrag (nur für das Mobilitätsemester oder Erasmus+)
Im Falle eines Mobilitätssemesters im Rahmen des Erasmus+-Programms oder eines anderen Mobilitätsprogramms ist dem Antrag eine Kopie des Mobilitätsvertrags beizufügen.
Immatrikulations- und Studiengebühren
1. Rechnung über die Kosten, die für die Zulassung zum Studiengang zu bezahlen sind, einschließlich der Kosten im Zusammenhang mit:
- Immatrikulations- und Studiengebühren
Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Recht auf Zugang und Teilnahme am Studienprogramm. Diese Studiengebühren können nach unterschiedlichen Modalitäten erhoben werden, insbesondere jährlich, monatlich oder pro Semester. - Dem Anerkennungsverfahren des Sekundarschulabschlusses
Einige Hochschulen verlangen bei der Prüfung von Bewerbungen eine Gleichwertigkeitsbescheinigung des luxemburgischen Abschlusszeugnisses. Dieses Verfahren muss in der Regel im Studienland bei der zuständigen Behörde oder direkt bei der Universität durchgeführt werden (z. B. DGEO-Gleichwertigkeit in Belgien). - Sprachkenntnisprüfungen
Im Rahmen eines Auslandsstudiums ist es häufig erforderlich, Kenntnisse der Unterrichtssprache nachzuweisen (z. B. IELTS oder TOEFL). - Der Übersetzung von Diplomen
Ausländische Universitäten verlangen häufig offizielle Abschlüsse in der Landessprache oder auf Englisch übersetzt (z. B. die durch einen vereidigten Übersetzer angefertigte und beglaubigte Übersetzung eines französischen Diploms ins Deutsche). - Der Umrechnung des Notensystems
Ausländische Einrichtungen können verlangen, dass die auf Diplomen oder Leistungsübersichten aufgeführten Noten in ihr eigenes Benotungssystem umgerechnet werden (GPA, ECTS usw.). - Der Einreichung der Bewerbung
Hierunter fallen Verwaltungsgebühren im Zusammenhang mit der Einreichung einer Bewerbung bei einer Bildungseinrichtung. Diese Gebühren werden im Rahmen des Zulassungsverfahrens erhoben und garantieren keine Aufnahme (z. B. Gebühren für verpflichtende Aufnahmeprüfungen).
2. Zahlungsnachweis (recibos do pagamento das propinas) für jede bezahlte Gebühr
Für jede einzelne Gebühr ist ein Zahlungsnachweis vorzulegen, dessen Betrag dem auf der Rechnung angegebenen Betrag entspricht.
Anmerkung:
Je nach Sachlage können zusätzliche Nachweise bzw. Belege verlangt werden.
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