Studierende mit besonderen Bedürfnissen

Universität Luxemburg

Um die Inklusion auf ihren drei Campus zu fördern und ein respektvolles und barrierefreies Arbeits- und Lernumfeld zu entwickeln, hat die Universität Luxemburg gemäß dem Gesetz vom 27. Juni 2018 bezüglich der Organisation der Universität Luxemburg, eine Kommission für angemessene Vorkehrungen (Commission des aménagements raisonnables) eingerichtet. Betroffene Studierende können ihren Antrag auf angemessene Vorkehrungen an folgende Adresse richten:

 contact.car@uni.lu

Zusätzliche Informationen

Brevets de technicien supérieur  

Schüler, die in ihrem normalen Studienfortschritt behindert werden oder die nicht in der Lage sind, ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bewertungsprüfungen unter Beweis zu stellen, können beim Direktor des Lyzeums einen Antrag auf angemessene Vorkehrungen stellen.

Eine vom Schulleiter ernannte Bezugsperson leitet den Antrag an die Kommission für angemessene Vorkehrungen weiter, die für die Bearbeitung des Antrags zuständig ist.

Zusätzliche Informationen

Studienbeihilfe des luxemburgischen Staates: zusätzliche Maßnahmen

  1. Studierende mit Behinderung, die mit außergewöhnlichen Belastungen konfrontiert sind, können eine jährliche Erhöhung ihrer Studienbeihilfe um 1.000€ Stipendium und 1.000€ Studentendarlehen, erhalten.
  2. Studierende mit Behinderung, die in ihrem normalen Studienfortschritt beeinträchtigt sind, können eine Verlängerung der Dauer der finanziellen Unterstützung und einen Aufschub der Leistungsüberprüfung, die nach zwei Studienjahren im ersten Zyklus vorgesehen ist, beantragen.

Anträge auf eine Erhöhung, eine Verlängerung oder einen Aufschub der Leistungskontrolle sind schriftlich an die Abteilung für Studienbeihilfen (aidefi@mesr.etat.lu) zu richten und werden auf Grundlage des positiven Gutachtens der gesetzlich vorgesehenen Kommission bewilligt (Artikel 10 avis positif de la commission consultative prévu à l’article 10 de la loi modifiée du 24 juillet 2014 concernant l’aide financière de l’Etat pour études supérieures).

Zusätzliche Informationen

 

 

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