Suisse Seinen Aufenthalt vorbereiten

Aufenthaltsgenehmigung

Um in die Schweiz einzureisen, müssen Sie Ihren nationalen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis besitzen.

Eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten

Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der kantonalen Migrationsbehörde als nichterwerbstätige Person an.  Die ausgestellte Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA ist fünf Jahre gültig (bei Studierenden für die Dauer der Ausbildung, genauer gesagt für ein Jahr mit jährlicher Erneuerung) und wird automatisch verlängert, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Benötigte Dokumente

  • Reisepass mit Visum wenn erforderlich
  • Bericht/Ankündigung der Ankunft
  • Studentenfragebogen, ausgehändigt von der Schule oder dem Büro der Bescheinigung der Schule oder aktuelle definitive Immatrikulationsbescheinigung (UNIL, EPFL)
  • 1 rezentes Passfoto Format Reisepass.
  • Mietvertrag (Pachtvertrag) oder, falls nicht vorhanden, eine Bescheinigung des Vermieters.
  • Nachweis der finanziellen Mittel: Bankbescheinigung, Kontoauszug
    • oder Bescheinigung über ein schweizerisches oder ausländisches Stipendium (der gewährte Betrag muss zwingend angegeben werden).
    • oder Bescheinigung, dass ein Garant für die finanzielle Unterstützung aufkommt (das Formular ist bei der Ausländerbehörde erhältlich und muss ausgefüllt, ausgedruckt und dann von der Person, die den Aufenthalt garantiert, unterschrieben werden).

Krankenversicherung

Europäische Krankenversicherungskarte

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte haben Sie Anspruch auf die notwendige medizinische Versorgung in der Schweiz. Sie sind also nicht verpflichtet, sich in der Schweiz zu versichern!

  1. Melden Sie sich bei der zuständigen Sozialversicherungseinrichtung in Ihrem Wohnkanton an.  
  2. Um die Erstattung Ihrer medizinischen Kosten zu erhalten, wenden Sie sich an die Gemeinsame Einrichtung KVG, die als Selbsthilfeeinrichtung und Verbindungsstelle fungiert.

Was tun, wenn der Arzt die Europäische Krankenversicherungskarte nicht akzeptiert

Sie müssen die Kosten für die erhaltene medizinische Versorgung selbst tragen und die Erstattung bei der zuständigen luxemburgischen Kasse beantragen.

Wussten sie?

  • Jede Leistung, die in Luxemburg nicht erstattet wird, bleibt auch dann nicht erstattungsfähig, wenn sie auf dem Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates erbracht wird (Kieferorthopädie für Erwachsene, Osteopathie, Heilpraktiker...).
  • Die Kostenübernahme für bestimmte Behandlungen wie Physiotherapie erfordert die Ausstellung eines Kostenübernahmetitels durch die CNS.

Unterkunft

Die Wohnsituation ist von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich.  Die Abteilung für Unterkünfte Ihrer Universität sammelt zentral Informationen und Angebote für Unterkünfte. Die meisten Studentenunterkünfte werden von unabhängigen Organisationen verwaltet. Wenn Sie nicht zu viel Geld für die Miete ausgeben möchten, sollten Sie sich für ein Studentenwohnheim oder eine Wohngemeinschaft entscheiden.

Unterkunft an der Universität

  • 1 Zimmer; gemeinsame Küche und  Aufenthaltsraum.
  • Begrenzte Anzahl an verfügbaren Plätzen.
  • Buchen Sie Ihr Zimmer bereits bei der Voranmeldung an der Universität.

Privat Wohnen

  • Wohngemeinschaft = am billigsten und am flexibelsten.
  • Studentenwohnheime.
  • Immobilienagenturen.
  • Luxemburger Studentenvereinigungen in Lausanne, Zürich, Freiburg und Sankt Gallen.

Kosten

Ein Studium in der Schweiz ist nicht besonders teuer, außer an Privatschulen.. Die Einschreibegebühren an den Universitäten sind relativ moderat und liegen zwischen CHF 500 und CHF 2000. Die Lebenshaltungskosten sind hingegen viel höher als in den Nachbarländern.

Das Gesamtbudget wird jedoch je nach Stadt, Ihrem Lebensstil und der Unterkunft (eine Wohngemeinschaft oder eine Wohnung bei privatleuten) variieren.

Es wird allgemein angenommen, dass ein Student in Lausanne etwa 1950 € pro Monat benötigt, um die Lebenshaltungskosten und die Studiengebühren zu decken. Die Universität Genf macht ebenfalls eine globale Schätzung der Lebenshaltungskosten für einen Studierenden in der zweitgrößten Stadt des Landes.

Gute Tipps

Alle guten Tipps für Studenten (Kleidung, Kino, Restaurants usw.) finden Sie auf den Websites der Studentenvereinigungen!  Wenden Sie sich gleich nach Ihrer Ankunft an die Studentenvereinigung Ihres Studiengangs.

Studentenjobs & Praktikum

Was sagt die Schweizer Gesetzgebung? 

Während Ihres Studiums dürfen Sie als ausländischer Student bis zu einer Höchstgrenze von 10 Stunden pro Woche und bis zu 100 % in den Semesterferien arbeiten. Sie müssen jedoch unbedingt eine Arbeitserlaubnis einholen.

Einen Studentenjob finden

Achten Sie auf Anzeigen in lokalen Zeitunengen, auf Jobbörsen oder wenden Sie sich an die Studentenvereinigungen der Universität.

Mehr Informationen unter swissuniversities.ch

Ein Praktikum finden

Es gibt keine Liste von Unternehmen, die in der Schweiz Praktikanten einstellen. Es liegt an Ihnen, aktiv zu werden und Spontanbewerbungen an Unternehmen in diesem Bereich zu schicken. Wenden Sie sich auch an die Beratungsstelle Ihrer Universität!

Welcher Verdienst?

Die Vergütung für ein Vollzeitpraktikum variiert je nach Branche und Ihren Verantwortungen von 0.- bis 5.000.- CHF pro Monat. Der Durchschnitt liegt bei 2.000 bis 2.500.- CHF pro Monat.

Studenten mit spezifischen Bedürfnissen

Die Schweizer Universitäten heißen Studierende mit und ohne Behinderung gleichermaßen willkommen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, nicht zu diskriminieren und einen „barrierefreien“ Zugang zum Campus, zur Lehre und zum Wissen zu bieten.

Wie erhalte ich Rat und Unterstützung?

Viele Schweizer Universitäten haben ein Büro für Chancengleichheit, Gender und Diversität oder ein Büro für besondere Bedürfnisse und Behinderung eingerichtet, wo Beratung und Unterstützung angeboten werden, relevante Kontaktpersonen ermittelt werden und Sie Ihre eigenen besonderen Bedürfnisse erläutern können.

Mehr Informationen unter Swissuniability

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